Impressum

Crealide Veranstaltungstechnik
Geschäftsführer: Florian Knabe
info@crealide.de
www.crealide.de
Vertretungsberechtigte/r Geschäftsführer/in: Florian Knabe
 USt-IdNr., DE270477513
Redaktionelle Verantwortung:
Florian Knabe , Karspüle 2, 37120 Bovenden
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Mietgebühr

Vermietgegenstände werden nach der aktuellen Mietpreisliste berechnet.
Grundsätzlich sind alle Preise aus Angeboten und Rechnungen Mietpreise,
und stellen keine Verkaufspreise dar.
Abweichende Preise, Rabatte und Änderungen bedürfen der Schriftform durch uns.
Die Mietzeit beginnt am Tag, an welchem der Mietgegenstand bei uns ab Lager oder
Büro abgeholt oder von uns geliefert wird, bis zum Tag der Rückanlieferung in unser
Lager. Rückanlieferung müssen durch uns quittiert werden. Wird der
Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Liefertermin zurückgegeben, so ist für jeden
weiteren Tag der volle Mietpreis laut Liste und ohne Rabatte zu bezahlen und die
durch den Verzug entstehenden Folgeschäden und Kosten für Ersatzgegenstände
zu ersetzen. Liefertermine unsererseits sind stets unverbindlich, werden jedoch
bestmöglich eingehalten. Wochenenden werden im vollem Umfang laut
Mietpreisliste berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, Sonn- und Feiertage
rabattiert zu berechnen.

§2 Schäden und Haftung

Der Mieter / Auftraggeber verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der
Mietgegenstände und bestätigt, dass er diese in ordnungsgemäßem Zustand
erhalten hat. Mängel sind bei Abholung oder Lieferung sofort zu nennen. der Mieter /
Auftraggeber haftet für alle Schäden (Reparaturkosten, Nutzungsausfall), die
während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und Zubehör entstehen, mit
Ausnahme der Mängel, welche durch normale Abnutzung entstehen. Eigene
Reparatureingriffe des Mieters sind grundsätzlich untersagt. Lautsprecher- und
Lampenschäden, werden zu Lasten des Mieters / Auftraggebers in Rechnung
gestellt. Jede Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, welche
infolge von Störungen oder Ausfall des Mietgegenstandes und Zubehörteile
entstehen können, ist ausgeschlossen. Mit der Rücknahme des Mietgegenstandes
bestätigen wir nicht, dass dieser mangelfrei übernommen wurden. Wir behalten uns
vor, den Mietgegenstand eingehend zu prüfen.
Dies muss nicht im Beisein des Mieters / Auftraggebers geschehen. Defekte am
Mietgegenstand oder deren Verlust sind uns unverzüglich zu melden. Bei mutwilliger
Zerstörung, Diebstahl oder Vandalismus, ist die Polizei unverzüglich zu
verständigen.

§3 Stornobedingungen

Bestätigte Aufträge, werden bei Stornierung mit 
50% der Materialkosten berechnet, sowie 75% der angebotenen Mitarbeiterkosten,
sofern die Stornierung 30 Tage vor Leistungserbringung stattfindet.
Ein Auftrag, welcher innerhalb von 24 Stunden vor dem Leistungsdatum
storniert wird, werden mit 100% der Material- und Personalkosten laut Angebot in Rechnung gestellt.
Bei Kaufrechnungen werden entstandene Kosten zu 100% weiterberechnet.
Aufträge und Leistungen, welche kurz vor oder innerhalb des Leistungszeitraum
storniert werden, können mit 100% der Kosten in Rechnung gestellt werden.
Kosten die nachweislich für diesen Auftrag entstanden sind,
werden zu 100% weiter berechnet.

§4 Eigentumsvorbehalt

Alle Vermietgegenstände bleiben unser unbeschränktes Eigentum.
Weiterveräußerung und/oder Überlassung an Dritte, ist ohne unsere Einwilligung
unzulässig. Gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen von denen der Mietgegenstand
und/oder Verkaufsware betroffen ist, die sich in Gewahrsam des
Mieters/Auftraggebers befinden, sind uns unverzüglich unter Angabe des
Vollstreckungsbehörde, des Aktenzeichens und Vollstreckungsbeamten mitzuteilen.
Kosten für gerichtliche Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums
gehen zu Lasten des Mieters. Der Ausfall des Mietgegenstandes oder der
Verkaufsware durch Vollstreckungsmaßnahmen,
geht in vollem Umfang zu Lasten des Mieters / Auftragnehmers.

§5 Transport

Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nichts anderes durch
uns vereinbart ist. Die Transportgefahr trägt der Auftragnehmer. Bei Transporten von
Mietgegenständen und Verkaufsware durch Dritte oder dem Mieter / Auftraggeber,
trägt der Mieter das volle Risiko. Die Transportzeit gilt als Mietzeit, sofern nichts
anderes vereinbart ist. Änderungen bedürfen der Schriftform. Bei Verwendung der
gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter / Auftraggeber zu
ordnungsgemäßer Abwicklung des Zollverfahrens und trägt hierfür die Kosten und
das Risiko.

§6 Zahlungsbedingungen

Rechnungsbeträge sind spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung und ohne
Abzug zur Zahlung fällig. Bei längerer Mietzeit (länger 10 Tage) sind wir berechtigt,
Abschlagszahlungen zu fordern. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor,
Verspätungszinsen in Höhe des Basiszinssatz zuzüglich des Verzugszinssatzes
nach BGB § 288 (2) nF zu berechnen und die weitere Benutzung unserer Geräte
ohne Einhaltung einer Frist zu untersagen. Der Mieter / Auftraggeber ermächtigt uns
unwiderruflich, im Falle einer Vertragsverletzung seinerseits, den Mietgegenstand
jederzeit auf Kosten des Mieters / Auftraggebers zurück zu holen und verzichtet
insoweit auf die Ausübung eines eventuellen Hausrechts. Ein Aufrechnungs- und
Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter / Auftraggeber nicht zu.
Wir akzeptieren als Währung ausschließlich Euro.

§7 Vorläufige Klausel zum Infektionsschutz

Absatz 1 Mund-Nasen Schutz
Mitarbeiter der Firma Crealide sind grundsätzlich während der Arbeitszeit vom Tragen
eines Mund-Nasen Schutz befreit. Sind auf Grund von nicht dauerhaft gewährbaren
Abstands Masken erforderlich, so hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten zu stellen.
Pro Mitarbeiter sind bei normaler fachlicher Tätigkeit vier Masken pro Stunde zu stellen.
Akzeptiert werden ausschließlich Hygienemasken nach EU Norm EN b14683:2019-6 mit
CE Kennzeichnung. Sollte der Auftraggeber keine Hygienemasken zur Verfügung stellen
können, ist dies schriftlich mindestens sieben Tage vor Leistungserbringung anzugeben.
Die Kosten für die Anzahl der benötigten Hygienemasken werden dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt.
Absatz 2
Abstriche und Quarantäne
Grundsätzlich müssen Abstriche auf Infektionen, welche im Zuge des Auftrages
durchgeführt
werden müssen, schriftlich mitgeteilt werden.
Mitarbeiter der Firma Crealide, können auf einen Abstrich verzichten, wenn Sie angeben,
dass innerhalb der letzten sieben Tage vor dem beabsichtigten Abstrich ein Test auf
Corona Viren erfolgte.
Sollte ein PCR Abstrich auf Corona durchgeführt und positiv bestätigt werden, sind Kosten
für
den Ausfall durch Quarantäne, Mitarbeiter und Bearbeitungsgebühren durch den
Auftraggeber
zu zahlen. Diese richten sich nach der Höhe des Tagessatzes und sind pauschal mit dem
2,5 fachen
des normalen Tagessatzes anzusetzen. (Bsp.: Tagessatz 350,00 € zzgl. MwSt. x 2,5 = 875,00
€ zzgl. MwSt.)
Diese Ausfall- und Umstandspauschale pro Tag kann für die gesamte Dauer der
Quarantäne in Rechnung
gestellt werden.
Sonstige Kosten, die mit dem Umstand einer Quarantäne auftreten, sind ebenfalls vom
Auftraggeber zu übernehmen.
Der Auftraggeber hat diese Mehrkosten nur zu tragen, wenn eine Testung vor, während
oder nach
der Leistungserbringung notwendig ist, und diese entsprechende Quarantänezeiten
erfordert.
Dies gilt auch im Rahmen eines Projektes im Vorfeld einer Leistung, wenn durch
persönlichen Kontakt
durch den Auftraggeber oder Dritte Quarantänemaßnahmen für die Firma Crealide und
deren Mitarbeiter erforderlich sind.

§8 Kündigung eines Mietvertrages

Mietvertrage haben so lange bestand, wie diese vertraglich festgelegt sind, oder bis
zur schriftlichen Kündigung durch uns oder dem Mieter. Die Kündigung durch den
Mieter muss mindestens 1 Monat vor Ende der Miete schriftlich eingehen. Dies kann
auch in elektronischer Form geschehen.
Wird ein Mietvertrag durch uns gekündigt, so teilen wir dies in elektronischer Form
mindestens 14 Tage vor Ende der Leistung mit.

§8.1 Ersatzleistungen

Wir behalten uns das Recht vor Mietverträge fristgerecht zu kündigen, sollte die
Leistung wegen
technischer Mängel oder Defekten nicht weiter erfüllt werden können. Wir behalten
uns das Recht vor, wirtschaftlich zu entscheiden, ob das Mietverhältnis mit Ersatz in
gleicher oder ähnlicher fortgesetzt oder unter Bedingungen beendet wird.

§9 Nebenabreden

Mündliche Absprachen und Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Abweichungen
und Ergänzungen der allgemeinen Mietbedingungen und Absprachen bedürfen der
Schriftform.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort der Lieferungen und Zahlungen, sowie der zuständige Gerichtsstand
ist Kassel. Für die Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.

§11 Allgemeines

Sollten einzelne Klauseln unserer Mietbedingungen unwirksam werden oder sein,
gelten die übrigen Bedingungen fort. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten
gesetzlich mögliche, die dem erklärten wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten
kommen in kraft.

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